Sozialversicherungsrecht & Betriebsprüfungen
Die Sozialversicherung ist eine wichtige Errungenschaft für die Absicherung der Menschen in unserer Gesellschaft. Ihre Grundlage ist das Sozialversicherungsrecht. Es enthält alle relevanten Regelungen, nach denen Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet juristisch behandelt werden.
Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick über den Inhalt des Sozialversicherungsrechts sowie Zweck und Arten der gesetzlichen Sozialversicherung. Bei Fragen dazu, dem Wunsch nach mehr Information oder der Rechtsberatung für den Einzelfall sind wir gerne für Sie da.
Fachanwältin für Sozialrecht
E-Mail: kanzlei@mwlg.de
Fachanwalt für Sozialrecht
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Weitere Infos zum Thema Sozialversicherungrecht:
- Betriebsprüfungen – Es kommt auf die Details an!
- Ablauf einer Betriebsprüfung
- Welche gesetzlichen Sozialversicherungen gibt es?
- Arbeitslosenversicherung und ihre Aufgaben
- Krankenversicherung und ihre Aufgaben
- Pflegeversicherung und ihre Aufgaben
- Rentenversicherung und ihre Aufgaben
- Unfallversicherung und ihre Aufgaben
- Kontakt zum Experten ist wichtig
Betriebsprüfungen – Es kommt auf die Details an!
Kaum ein Segment des öffentlichen Lebens hat die Globalisierung so hautnah und wuchtig zu spüren bekommen, wie der Arbeitsmarkt. Und das nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Seit mehr als 25 Jahren birgt der Arbeitsmarkt in Deutschland ein soziales Pulverfass. Aufgrund von Arbeitsmodellen wie Zeitarbeit, Minijob und Werkverträgen haben Schwarzarbeit, aber auch Scheinselbständigkeit Hochkonjunktur. Den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen wird nicht immer Genüge getan. Die Konsequenzen sind für die Beteiligten oftmals nicht absehbar und enden nicht selten in existenzbedrohenden Beitragsnachforderungen sowie strafrechtlichen Ermittlungen.
Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen gewinnen immer mehr an Bedeutung
Das Sozialversicherungsrecht ist eine tragende Säule des deutschen Sozialstaates. Es steht für ein Versicherungssystem mit Versicherungspflicht, das von allen Versicherten mit Beiträgen getragen wird, in der Regel jeweils zur Hälfte von den Arbeitgebern und den versicherten Arbeitnehmern. Es versichert die Risiken Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Mutterschaft, Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit, Alter und Tod. Die Vielfalt heutiger Beschäftigungsverhältnisse bringt es mit sich, dass die Versicherungspflicht immer häufiger missachtet oder schlicht verkannt wird.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit übernahmen die Träger der Rentenversicherung von den Krankenkassen die Aufgabe der Betriebsprüfung. Während die Krankenkassen nur alle 12-15 Jahre eine betriebliche Prüfung durchführten, müssen die Rentenversicherungsträger jetzt mindestens alle vier Jahre sämtliche Beschäftigungsverhältnisse prüfen, auch diejenigen von Subunternehmern, freien Mitarbeitern, Praktikanten und Studenten. Mittlerweile werden nicht nur die Beiträge zur Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung geprüft, sondern auch die Künstlersozialabgabe für die Künstlersozialkasse (KSK).
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Ablauf einer Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung erfolgt in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers und in vergleichbaren Einrichtungen die mit Löhnen und Gehälter zu tun haben. Es existiert eine Ankündigungsfrist, die je nach Größe des betroffenen Unternehmens mindestens zwei oder vier Wochen beträgt. Die Betriebsprüfung betrifft die Erfüllung aller Pflichten des Arbeitgebers bzgl. des „Gesamtsozialversicherungsbeitrags“, also die pflichtversichert Beschäftigten, die gesamte Finanzbuchhaltung, die Führung der Lohnunterlagen, Beitragsabrechnungen und -nachweise, bis hin zur Führung und Sicherung von Wertguthaben. Der Arbeitgeber bekommt unmittelbar vor dem Abschluss der Betriebsprüfung das Ergebnis in einer Schlussbesprechung mitgeteilt. Zweifelsfragen können dort geklärt werden.
Wahren Sie Ihre Rechte!
Es ist dringend anzuraten, gut vorbereitet in eine Betriebsprüfung zu gehen. Das Schlüsselwort heißt Prävention. Die komplexen und bisweilen komplizierten sozialrechtlichen Gesetze erfordern fachkompetentes Handeln.
Fachanwältin für Sozialrecht Dörthe Leopold befasst sich seit vielen Jahren mit diesem Bereich und verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz sowie umfassende Rechtskenntnisse bzgl. der sich hier auftuenden Fragestellungen und Rechtsstreitigkeiten. Sowohl im behördlichen Verfahren als auch vor dem Sozialgericht und bei strafrechtlichen Ermittlungen ist sie Ihr Ansprechpartner unserer Kanzlei.
Auch die enge Verquickung der sozialversicherungsrechtlichen Fragen mit arbeitsrechtlichen Fällen (insbesondere Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Sperrzeiten etc.) ist alltägliches Betätigungsfeld der Rechtsanwaltskanzlei Mottl|Wilhelm|Leopold|Gurk|Sues|Köhn in Würzburg.
Unsere Kanzlei in Würzburg hat über viele Jahre hinweg Erfahrungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts und der Betriebsprüfungen gesammelt. Sprechen Sie uns an und schenken Sie uns Ihr Vertrauen!
Was ist das Sozialversicherungsrecht?
Das Sozialversicherungsrecht ist ein wichtiger Zweig des Sozialrechts. Es umfasst alle Regelungen, die mit der gesetzlichen Sozialversicherung zusammenhängen. Die Grundlage hierfür ist bereits im Grundgesetz verankert. In Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 wird die Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung in den Gebieten der konkurrierenden Gesetzgebung aufgeführt. Daneben gibt es weitere Rechtsquellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB), in denen die sozialrechtlichen Bestimmungen detailliert zusammengestellt sind. Sie sind so umfangreich, dass bei Rechtsstreitigkeiten der Experten für Sozialversicherung in Würzburg konsultiert werden sollte.
Welche gesetzlichen Sozialversicherungen gibt es?
In Deutschland ist die Sozialversicherung auf fünf gesetzlich festgelegten Säulen aufgebaut, die im Folgenden kompakt für Sie beschrieben werden:
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
1. Arbeitslosenversicherung und ihre Aufgaben
Die Arbeitslosenversicherung ist im SGB III geregelt. Hier werden das Arbeitslosengeld I und die Arbeitsförderung als Rechtsanspruch geregelt. Menschen, die arbeitslos geworden sind und die Anspruchsvoraussetzungen für ALG I erfüllen, sowie Menschen, die sich in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme befinden, können zur Existenzsicherung das Arbeitslosengeld I beantragen. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Im SGB werden Anspruch auf Arbeitslosengeld ebenso geregelt wie Rechtsstreitigkeiten rund um den Arbeitslosengeldbezug. Beispiel hierfür ist der Leistungsmissbrauch.
2. Krankenversicherung und ihre Aufgaben
Die Krankenversicherung schützt Arbeitnehmer im Fall einer Erkrankung. Sie ist im SGB V geregelt. Kernleistung ist hier das Krankengeld. Daneben werden auch die freiwillige Krankenversicherung, die Familienversicherung und die Versicherungspflicht geregelt. Die Leistungen basieren auf dem solidarischen Ausgleich. Die Krankenversicherung zahlt Kosten für Therapien ganz oder teilweise und übernimmt auch die Kosten für medizinisch nötige Untersuchungen.
3. Pflegeversicherung und ihre Aufgaben
Die Pflegeversicherung ist die Absicherung für Pflegebedürftigkeit, die beispielsweise durch das Alter oder eine Erkrankung begründet sein kann. Die Pflegeversicherung ist im SGB XI geregelt. Sie ist der Krankenversicherung angegliedert, im System der Sozialversicherung aber dennoch eigenständig.
4. Rentenversicherung und ihre Aufgaben
Die Rentenversicherung ist in SGB VI geregelt. Sie hat die Aufgabe, Menschen abzusichern, die mit Erreichen der Altersgrenze oder bei vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit nicht mehr arbeiten können. Die Altersvorsorge ist die wichtigste Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung schützt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Witwen / Witwer und Waisen.
5. Unfallversicherung und ihre Aufgaben
Die Unfallversicherung sichert die Folgen ab, die ein Unfall für einen Menschen und dessen Angehörige mit sich bringen kann. Dabei sind vollständige und teilweise Invalidität abgesichert. Auch Versorgung der Familie im Todesfall ist integriert. Typische Leistungen der Unfallversicherung sind Erstbehandlung, Rehabilitation oder Übergangsgeld.
Kontakt zum Experten ist wichtig
Das Sozialversicherungsrecht ist sehr komplex und vom Laien kaum zu überblicken. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Experte für Sozialversicherungsrecht in Würzburg der richtige Ansprechpartner für Sie. Rufen Sie für einen Termin einfach an!