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Mietminderung? Gut beraten durch den Fachanwalt für Mietrecht!
Die Basis für jedes seriöse und rechtssichere Mietverhältnis ist der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte Mietvertrag. In ihm verpflichtet sich der Vermieter, eine Wohnung oder ein Haus zur Verfügung zu stellen, und der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Miete. Sollte mit dem Mietgegenstand etwas nicht in Ordnung sein, gibt es das Instrument der Mietminderung. Doch es darf nicht willkürlich angewandt werden. Immer wieder sind eine solche Minderung und der Grund dafür die Ursache für Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter. Dieser Beitrag von unseren Experten für Mietrecht informiert darüber. Fragen? Wir beraten Sie!
Typische Fälle für eine Mietminderung
Es ist Winter und die Heizung springt nicht an? Ihre Kinder haben seit dem Umzug in eine neue Wohnung eine Allergie entwickelt und nun haben Sie einen Befall mit Schimmel entdeckt? Zum Haus zählt ein Keller mit gemeinschaftlich nutzbaren Waschmaschinen und Trocknern, die nicht funktionieren? – Dies alles sind Gründe, weswegen Sie eine Minderung der Miete erwägen können. Auch bei unzumutbarem Lärmpegel ist das möglich. Die Beispiele sollen Ihnen aber auch zeigen, dass nicht alles zu einer Mietminderung berechtigt. Es muss sich um einen gravierenden Mangel handeln, der nicht abgestellt wird. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, sollten Sie den spezialisierten Anwalt für Mietrecht konsultieren.
Wichtige Regelungen beachten
Rund um die Mietminderung hat das Mietrecht einige wichtige Regelungen parat, die zwingend zu berücksichtigen sind. So darf der Mangel selbstverständlich nicht durch den Mieter verursacht worden sein. In vielen Fällen muss dem Vermieter auch ermöglicht werden, den Mangel umgehend zu beseitigen. Sie sollten den Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass Sie andernfalls die Miete um einen bestimmten Prozentsatz mindern. Manche Mängel entstehen erst während des Mietverhältnis und müssen laut Gesetz durch den Vermieter abgestellt werden, da er sich im Mietvertrag zur Bereitstellung einer einwandfreien Mietsache verpflichtet hat. Manche Mängel gab es aber bereits vor Abschluss des Mietvertrags? Dann macht es einen großen Unterschied, ob der Mieter bei Vertragsschluss von dem Mangel gewusst hatte oder ihm dieser arglistig durch den Vermieter verschwiegen wurde. Diese Dinge müssen in einem eventuellen Rechtsstreit bewiesen werden – und dies sollten Sie besser mit einem Fachanwalt für Mietrecht umsetzen.
Unsere Leistungen
Bei uns erhalten Sie zur Mietminderung sowie zu allen anderen Themen aus dem Mietrecht kompetente Beratung und Vertretung durch den Fachjuristen. Ein Fachanwalt bietet Ihnen in seinem Rechtsgebiet eine erstklassige Weiterbildung, von der Sie umfassend profitieren. Zudem haben die erfahrenen Mietrechtler unserer Würzburger Kanzlei reichhaltigen Erfahrungsschatz aus einer Vielzahl erfolgreich abgewickelter Fälle. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter, wenn es um eine Mietminderung geht. Das bedeutet: Wir helfen Mietern dabei, eine begründete Mietminderung durchzusetzen, und unterstützen Vermieter dabei, unbegründete Mietminderungen abzuwehren.
Jetzt Erstberatung vereinbaren
Sie haben ein Problem mit einer erfolgten oder geplanten Mietminderung? Wir bieten Ihnen eine Erstberatung durch den Fachjuristen. Sie schildern Ihr Problem – wir entwickeln die geeignete juristische Strategie zur Durchsetzung Ihres Rechts. Jetzt Termin vereinbaren!