Im Rechtsstreit eines unserer Mandanten gegen die Commerzbank wurde diese vom Landgericht Würzburg (Az.: 64 O 1489/12) zum Schadensersatz bzw. zur Rückzahlung sämtlicher geleisteter Einlagezahlungen an unseren Mandanten rechtskräftig verurteilt.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Beraterin der Commerzbank unserem Mandanten die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds als „langfristige Anlage mit einer festen Ausschüttung“ empfohlen hatte. Unser Mandant hatte im Beratungsgespräch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sein Geld konservativ anlegen möchte. Die Fondsbeteiligung hätte deshalb unserem Mandanten nicht empfohlen werden dürfen, so das Landgericht.
Insgesamt folgte das Landgericht daher unserer Einschätzung, dass die Beratung fehlerhaft erfolgte und verurteilte die Commerzbank wie von uns beantragt.
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