Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz
Spezialisierung und profunde Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung ist in diesem Bereich daher genauso unabdingbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen, wie die aufgrund langjähriger Tätigkeit erworbenen prozesstaktischen Fähigkeiten.
Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Jochen Sues, gewährleistet dies durch einen im Rahmen zahlreicher gerichtlicher und außergerichtlicher Streitigkeiten gewonnenen reichen Erfahrungsschatz bezüglich aller erdenklichen Kapitalanlageformen.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Jochen Sues
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: (0931) 4 52 59 – 50
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In der Praxis problematisch sind v.a. folgende Kapitalanlagen:
- Nachrangdarlehen
- Genussrechte
- Gold und Goldsparpläne
- Renten- und Lebensversicherungen
- Fondssparpläne
- Immobilienfonds
- Schiffsfonds
- Schrottimmobilien
- Gesellschaftsbeteiligungen
- Container
- Aktien und Aktienfonds
- Zertifikate
Inhaltlich geht ist in den meisten Fällen darum, ob und in welchem Umfang der Anlageberater aufgrund Falschberatung haftet. Aber auch die Frage, wie aus einer Gesellschaftsbeteiligung zur Vermeidung weiteren Schadens ausgestiegen werden kann und ob bereits erhaltene Ausschüttungen an den Fonds zurückgezahlt werden müssen, ist oftmals zu klären. Wird die Kapitalanlage finanziert, bedarf es zudem der Klärung, ob die finanzierende Bank für Beratungsfehler ebenfalls haftet oder der Ausstieg aus dem Darlehensvertrag auf andere Weise bewerkstelligt werden kann (bspw. durch Widerrufsrechte oder Sanierungsverhandlungen).
Bei der Vertretung unserer Mandanten ist eine konsequente und fachkompetente außergerichtliche Vertretung sowie Prozessführung für uns selbstverständlich. Gerade im Bereich des Kapitalanlagerechts wird oft mit harten Bandagen gekämpft – eine Herausforderung, die wir gerne annehmen.
Nicht unwesentlich ist die Tatsache, dass kapitalanlagerechtliche Streitigkeiten oftmals mit hohen Prozesskostenrisiken verbunden sind, weshalb die für unser Tätigwerden anfallenden Kosten sowie die bestehenden Kostenrisiken immer vorab mit unseren Mandanten abgesprochen werden; hierbei wird die Wirtschaftlichkeit und Risikoangemessenheit unseres Vorgehen von uns stets beachtet. Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, kümmern wir uns gerne um die Beantragung des Deckungsschutzes.
Was sollten geschädigte Anleger beachten?
Ein geschädigter Anleger sollte grundsätzlich nicht ohne rechtlichen Beistand die Auseinandersetzung mit der Bank bzw. mit dem Anlageberater anstreben. Die Erfahrung zeigt, dass es eher kontraproduktiv wirkt, wenn der Geschädigte ohne eine qualitativ hochwertige rechtliche Beratung um Schadenswiedergutmachung bittet. Dies endet oftmals in einem langatmigen Schriftverkehr, der möglicherweise die Geschehnisse im Nachhinein verfälscht. Denn bei der Beurteilung der Ansprüche geht es primär immer um den Sachverhalt und nicht nur um die Rechtslage.
Hilfreich ist hierbei die Erstellung eines Gedächtnisprotokolls über das erfolgte Beratungsgespräch und die zum damaligen Zeitpunkt konkrete Anlagesituation. Um festzustellen, ob die jeweilige Anlage aufgrund einer falschen bzw. nicht umfassenden Beratung in Schieflage geraten ist, müssen nämlich Beweise erbracht werden. Sämtliche Unterlagen, Informationen, Meinungen, Erkenntnisse und Fakten, die zum Zeitpunkt der Investition verfügbar waren, dienen hierbei als Beweismittel. So kann etwa das Gericht nachvollziehen, auf welchen Argumenten die Anlageempfehlung eines Beraters beruht und auch wie die konkrete Zielsetzung der Anlage formuliert war. Wichtig ist dabei auch, welche Partei die Beratungsgespräche aktiv angeregt hat.
Rein theoretisch kann ein Anleger auch auf Zeit spielen und die weitere Anlagenentwicklung abwarten. Allerdings hat sich dies in der Vergangenheit nur selten als probates Mittel erwiesen. Denn bei weiteren Verlusten läuft der Anleger Gefahr, dass ihm ein Mitverschulden zugerechnet wird. Das wiederum kann dann die Ansprüche schmälern. Außerdem müssen Sie diesbezüglich die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten.
Welche Verjährungsfristen gelten?
Seit der § 37a des Wertpapierhandelsgesetzes (kurz: WpHG) weggefallen ist, umfasst die Verjährungsfrist in Bezug auf eine fehlerhafte Anlageberatung in Deutschland insgesamt drei Jahre. Der Beginn der Verjährung hängt dabei allerdings immer vom jeweiligen Kenntnisstand ab. Im Fokus steht dabei die Frage:
– Wann hat der Anleger Kenntnis über die anspruchsbegründenden Gegebenheiten sowie über die Person des Schuldners hinreichende Kenntnis erlangt bzw. ist diesbezüglich in grob fährlässiger Weise in Unkenntnis geblieben?
Der Ablauf der Verjährungsfrist beginnt dann immer am Ende des entsprechenden Jahres.
Zu beachten sind zudem aber auch kenntnisunabhängige Verjährungsfristen. Gemäß § 199 Abs. 3 BGB besteht außerdem eine Verjährungsfrist von längstens zehn Jahren nach der Entstehung der Ansprüche.
In welchem Umfang muss eine Bank beraten?
Grundsätzlich gelten bei einer Beratung durch Banken die Grundsätze der Klarheit, der Wahrheit sowie der Vollständigkeit. Die Bank muss ihre Kunden anlage- und anlegergerecht beraten. Hält eine Bank diese Vorgaben nicht ein und verletzt damit die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungspflichten, liegt eine Falschberatung vor.
Konkret gilt hier:
- Erfüllt eine Bank nicht die Normen des Wertpapierhandelsgesetzes, wird von einer aufsichtsrechtlichen Falschberatung gesprochen.
- Sind Werbemitteilungen nicht eindeutig und redlich, kann auch dies eine Falschberatung begründen.
- Zwar ist ein Bankvertrag grundsätzlich formfrei. Es existieren aber zahlreiche Informations- und Dokumentationspflichten der Bank bzw. des Anlageberaters. In vielen Fällen ist zudem das Erstellen eines Beratungsprotokolls seitens der Bank nach jeder Anlageberatung verpflichtend. Wird nur eine dieser gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, liegt ebenfalls eine Falschberatung vor.
- Zudem besteht zumeist die Verpflichtung des Beraters, Informationen von Kunden über Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten einzuholen. Dies dient der detaillierten Beurteilung von Finanzprodukten.
- Außerdem muss die Bank einen Kunden ganz klar über die Risiken der jeweiligen Anlagemöglichkeit aufklären, wenn der Kunde nicht selbst über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt.
Welche Ansprüche können bei falschen Ad-Hoc-Mitteilungen entstehen?
Veröffentlicht ein Emittent von Finanzinstrumenten nicht unverzüglich kursbeeinflussende Insidertatsachen, kann er sich hierdurch strafbar machen. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von unwahren Insidertatsachen über kursbeeinflussende Gegebenheiten. Zudem kommt dann ein Anspruch des Anlegers auf Schadensersatz in Betracht. Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz ist eine diesbezüglich zumindest grobe Fahrlässigkeit des Emittenten. Die Beweislast, ob es sich gegebenenfalls lediglich um eine leichte Fahrlässigkeit handelt, liegt hierbei beim Emittenten. Der Emittent muss also beweisen, dass eine Nicht-Veröffentlichung von Insiderinformationen bzw. die Unkenntnis von falschen Insiderinformationen nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
Welche Rechtsnormen umfasst das Kapitalanlagerecht?
Das Kapitalanlagerecht ist eine vergleichsweise junge Disziplin, die auf verschiedenen Gesetzen basiert. So lassen sich relevante Rechtsnormen zum Beispiel im Vermögensanlagegesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz, Investmentgesetz, Aktiengesetz, Börsengesetz und Handelsgesetzbuch finden. Aber auch das GmbH-Gesetz und einige weitere gesetzliche Vorschriften berühren dieses Thema. Inhaltlich geht es zum Beispiel um die Rechten und Pflichten rund um Kapitalanlagen, um die Emission von entsprechenden Anlagen, um das Vertragsrecht im Kapitalanlagerecht sowie um die Kapitalanlageberatung und die Informationspflichten. Das Kapitalanlegerecht ist mittlerweile – gerade in Bezug auf die Informationspflicht – bereits mehrmals nachgebessert worden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kapitalanlagerecht in Würzburg
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften gelten für die Investition in verschiedene Arten von Finanzinstrumenten und Anlageprodukten?
Finanzgeschäfte wie Investitionen zum Beispiel in Wertpapiere unterliegen einem rechtlichen Rahmen. Hier ist insbesondere entscheidend, ob es um ein Finanzinstrument geht. Dienstleistungen rund um Finanzinstrumente sind in der Regel erlaubnispflichtig und unterliegen bestimmten Vorschriften.
Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte sind maßgeblich in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Weitere wichtige Vorschriften umfassen Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten wie Wertpapieren im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Auf europäischer Ebene bestimmen Richtlinien wie MiFID II unter anderem die Möglichkeiten von Finanzaufsichtsbehörden in der EU, den Handel mit Finanzinstrumenten zu regeln oder zu beschränken. Maßgebliche Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Je nach Einzelfall können auch das Vermögensanlagegesetz, das Kapitalanlagegesetz, das Aktiengesetz und weitere Gesetze eine Rolle spielen. Die EU-Prospektverordnung hat große Bedeutung.
Welche Pflichten und Verantwortlichkeiten haben Finanzberater und Anlageberater gegenüber ihren Kunden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften?
Vor der Empfehlung einer Geldanlage muss sich der Berater über die jeweiligen Verhältnisse der Person, ihren Wissensstand, ihre finanziellen Verhältnisse, konkrete Anlageziele sowie die Risikobereitschaft des Kunden informieren. Ebenso obliegen den Beratern verschiedene Aufklärungspflichten, die sich je nach Finanzinstrument/Anlageform spezifizieren. Es gilt der Grundsatz der Pflicht der anlage- und anlegergerechten Anlageberatung.
Wie können Anleger sicherstellen, dass die von ihnen in Betracht gezogenen Anlageprodukte den geltenden Standards für Transparenz, Fairness und Anlegerschutz entsprechen?
Anleger sollten auf eine gesetzeskonforme Beratung und Aufklärung bezüglich der Anlageprodukte bestehen. Hier geht es auch um die Übergabe von Prospekten und die Einholung von schriftlichen Informationen. Ebenso sollten Anleger darauf achten, dass beratende Personen und Institutionen den gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Feld entsprechen. Anlageentscheidungen sollten nicht in Eile getroffen werden. Ebenso sollten Anlageentscheidungen diversifiziert getroffen werden. Die Entwicklung der eigenen Anlagen sollte sorgfältig beobachtet werden. Im Zweifel kann eine zweite Meinung vor dem Abschluss des Anlagegeschäftes sinnvoll sein.
Welche rechtlichen Schritte können Anleger unternehmen, wenn sie Opfer von betrügerischen Anlagepraktiken oder Wertpapierbetrug werden?
Besteht der Verdacht auf betrügerische oder manipulative Aktivitäten im Zusammenhang mit Anlagen und Wertpapieren, können diese Verdachtsfälle der BaFin gemeldet werden. Anleger haben im Zusammenhang mit Wertpapieren wie Aktien und anderen Anlagen bestimmte Rechte. Sie können ihr Recht auf Information geltend machen. Ihnen kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz bei betrügerischen Handlungen zustehen.
Da betrügerische und strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Anlagen sehr komplexe Vorgänge sind, empfiehlt sich die Beratung/Begleitung durch spezialisierte Rechtsanwälte. Dieser können unter Umständen die Interessen verschiedener betroffener Anleger bündeln, um mit Sammelklagen gegen betrügerische Anlagevermittler und Berater noch effektiver vorzugehen.
Welche Rolle spielen Aufsichtsbehörden wie die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bei der Überwachung und Regulierung des Kapitalanlagerechts, und wie können Anleger von deren Intervention profitieren?
Die BaFin ist Ansprechpartner und Sammelstelle über Meldungen zu nicht gesetzeskonformen Vorgängen im Zusammenhang mit Anlagen. Für Anlagevermittler ist eine Intervention der BaFin eine unter Umständen folgenreiche und existenzbedrohende Angelegenheit. Deshalb profitieren Anleger von Aktivitäten und Interventionen der Aufsichtsbehörde.
Wie man am besten im Einzelfall vorgeht, sollte mit spezialisierten Rechtsanwälten besprochen werden. Bei betrügerischen Aktivitäten von Anlagevermittlern und Finanzdienstleistern spielt die Zeitfrage eine große Rolle. Je mehr Zeit vergeht, desto größer kann der Schaden sein, der durch strafbare Handlungen entsteht. Deshalb ist es sinnvoll, die eigenen Interessen als Anleger von Anfang an durch spezialisierte Anwälte vertreten zu lassen. Das gilt auch für die Kommunikation mit der BaFin.
Welche Möglichkeiten haben Anleger, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie aufgrund von Fehlverhalten von Finanzinstituten oder Beratern finanzielle Verluste erleiden?
Schadensersatz bei Geldanlagen lässt sich auf unterschiedliche Weise erreichen. Mögliche Wege führen über Gerichte, Schiedsstellen, Selbstregulierungsorganisationen oder außergerichtliche Vergleiche. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz sind allgemein folgende:
- Der Anlagevermittler ist aufgrund von Gesetzen verpflichtet, den Anleger anleger- und anlagegerecht zu beraten.
- Es ist zu Handlungen gekommen, die ein Verstoß gegen diese Verpflichtung darstellen.
- Durch diesen Verstoß ist ein Schaden entstanden.
Anleger müssen regelmäßig das schuldhafte Verhalten des Schuldners nachweisen und auch den Schaden darlegen können. Im Zusammenhang mit Anlagen kommen insbesondere Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, Produkthaftung, Schlechtberatung oder einer sonstigen Rechtsverletzung in Betracht.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist für Anleger eine komplexe Angelegenheit. Zeit spielt eine essenzielle Rolle. Anleger sollten so früh wie möglich kompetente Rechtsanwälte in das Verfahren einschalten, um die Chancen auf die Realisierung eines Schadensersatzanspruches zu wahren.
Wie werden komplexe Finanzprodukte und Derivate im Kapitalanlagerecht reguliert, und welche Risiken müssen Anleger bei der Investition in diese Produkte beachten?
Komplexe Finanzprodukte können besondere Anlagerisiken haben. Hier bestehen erhöhte Risiken bei Liquidität, Leverage und Kredit. Auch Kosten und ein allgemeines Marktrisiko sollten nicht unterschätzt werden. Um sich vor diesen Risiken zu schützen, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt.
Anleger sollten etwa auf der Webseite der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland BaFin) vor einer Anlageentscheidung unbedingt prüfen, ob der Anlagevermittler befugt ist, Anlagegeschäfte zu tätigen. Wird eine solche Befugnis und damit Regulierung des Unternehmens nicht erteilt, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass Anlegerschutzvorschriften nicht eingehalten werden. Außerdem verlieren Anleger ihren Zugang zu Beschwerdeverfahren und Entschädigungsregelungen, wenn es sich um einen nicht regulierten Anlagevermittler oder Finanzdienstleister handelt.
Welche steuerlichen Auswirkungen haben verschiedene Arten von Kapitalanlagen, und wie können Anleger ihre Steuerbelastung minimieren?
In Deutschland wird pauschal 25 % Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (gegebenenfalls plus Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag) erhoben. Kapitalanträge im Sinne der Abgeltungssteuer sind bspw. Zinsen bei Sparanlagen oder Dividenden von Aktien. Für die Abgeltungssteuer existiert ein Sparerpauschbetrag, der mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung geltend gemacht werden kann. Als Quellensteuer wird die Abgeltungssteuer direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten und an die Finanzämter weitergeleitet.
Für Gewinne aus Geldanlagen und deren Versteuerung gilt eine Spekulationsfrist. Sie beträgt bei Erbbaurechten, Immobilien und Mieteigentumseigenteilen zehn Jahre. Bei Schmuck, Gemälden, Kunstgegenständen, Goldbarren, Antiquitäten und Oldtimern beträgt die Spekulationsfrist ein Jahr.
Als Quellensteuer fungiert die Abgeltungssteuer regelmäßig nur bei Erträgen aus dem Inland, Erträge aus dem Ausland müssen in einer gesonderten Steuererklärung angemeldet werden.
Steuern auf Anlagen sollten Teil einer Steuerstrategie sein. Hierbei kann es etwa darum gehen, bestehende Verluste aus anderen Einkommensarten zur Verrechnung zu verbringen. Ansprechpartner für die Entwicklung einer langfristigen und nachhaltigen Steuerstrategie im Kontext von Geldanlagen sind spezialisierte Rechtsanwälte sowie Steuerberater.
Welche Anforderungen müssen bei der Offenlegung von Informationen über Anlageprodukte erfüllt werden, um sicherzustellen, dass Anleger fundierte Entscheidungen treffen können?
Anleger müssen Informationen zu allen Umständen der Geldanlage erhalten, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind. Dazu zählen unter anderem Informationen zu den Kosten von Finanzinstrument/Dienstleistungen sowie die Auswirkung dieser Kosten auf die mögliche Rendite. Es sind Zuwendungen offenzulegen, wie Provisionen, die von anderer Seite an die Berater gezahlt werden. Informationen sind ausgedruckt oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen muss der Anlageberater eine nach einzelnen Posten gegliederte Kostenaufstellung übergeben.
Bestimmte gesetzliche Regelungen betreffen die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten.
Vor der Anlageentscheidung ist ein Informationsblatt zur Verfügung zu stellen. Es enthält alle wesentlichen Aspekte zum jeweiligen Finanzinstrument, wie zur Art und Funktionsweise und den möglichen Risiken/Kosten.
Wie können Anleger ihre Rechte und Interessen schützen, wenn sich ein Finanzinstitut in Insolvenz befindet oder Zahlungsunfähigkeit droht?
An erster Stelle steht die laufende Information zur Situation des Unternehmens. Informationen von Finanzaufsichtsbehörden wie der BaFin können eine besondere Rolle spielen. Die Kommunikation mit dem Institut sollte aufrechterhalten werden. Um in einem nächsten Schritt gegebenenfalls Entschädigungssysteme wie eine Einlagensicherung in Anspruch zu nehmen, kann es sinnvoll sein, sich möglichst frühzeitig von spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten zu lassen. Ob und wann welche konkreten rechtlichen Schritte in Betracht kommen, sollte ebenfalls mit rechtlichen Experten besprochen werden.