Recht der Finanzmakler und Versicherungsmakler

Versicherungs- und Finanzmakler

Versicherungsmakler übernehmen die Vermittlung von Versicherungsverträgen. In den meisten Fällen geht es dabei um Vertragsabschlüsse zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsinteressenten. Versicherungsmakler sind keine Versicherungsvertreter. Sie fungieren als „treuhänderähnliche Sachwalter“. Sie vertreten die alleinigen Interessen des Versicherungsnehmers, der sie beauftragt hat. An ein bestimmtes Versicherungsunternehmen sind sie nicht gebunden.

 

Als Fachleute überblicken Versicherungsmakler die Vielfalt der Produkte und der Tarife im Interesse ihrer Kunden. Daher kann das gesamte Spektrum des Marktes berücksichtigt werden, nicht lediglich das Angebot eines bestimmten Versicherers. Maßgeschneiderte Lösungen zu risiko- und marktgerechten Prämien können realisiert und die optimal passenden Produkte genutzt werden – sofern der Makler pflichtgemäß handelt.

Recht der Finanzmakler und Versicherungsmakler – Rechtsanwalt Dr. Jochen Sues

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Jochen Sues
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel: (0931) 4 52 59 – 50
E-Mail: kanzlei@mwlg.de

Die Maklererlaubnis

Um den Beruf ausüben zu können, sind bestimmte rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Es muss ein Gewerbe angemeldet werden, außerdem ist eine spezielle Gewerbeerlaubnis für die Versicherungsvermittlung erforderlich. Dafür sind Sachkunde, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine adäquate Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Sachkundenachweis kann dadurch erbracht werden, dass ein Abschluss als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, ein Abschluss als Fachwirt für Finanzberatung (IHK) oder ein Abschluss als Fachwirt für Versicherungen und Finanzen vorliegt. Auch Absolventen der Hochschulstudiengänge für Betriebswirtschaft mit Fachrichtung Versicherungen und der Rechtswissenschaft sind in diesem Sinn sachkundig. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer als Versicherungsfachmann abzulegen.

Aufgrund der Vermittlerrichtlinie müssen Versicherungsmakler bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) registriert sein und unterliegen deren Aufsicht.

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Rechte und Pflichten eines Finanzmaklers

Der Makler hat als Sachwalter des Kunden im Finanzdienstleistungsbereich eine ähnliche Position wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt. Er ist beauftragt, die Kundeninteressen loyal zu vertreten, einen profunden Marktüberblick zu garantieren und ihn nachzuweisen. Er kann vom Kunden für Versäumnisse haftbar gemacht werden.

Im Maklervertrag sind die Rechte und Pflichten des Maklers festgelegt. Weitere Rechte und Pflichten definiert das Gesetz. Dazu gehören das Ermitteln eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung von günstigen Verträgen. Auch die Verwaltung, stetige Aktualisierung und Betreuung der Versicherungsverhältnisse gehören bei entsprechender Vereinbarung zu den Pflichten.

Verletzt der Versicherungsmakler schuldhaft seine Pflichten gegenüber dem Kunden, haftet er. Dieses Risiko muss von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt sein.

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Der Maklervertrag

Der Maklervertrag regelt das Verhältnis zwischen Makler und Kunden. Vor Vertragsabschluss erstellt der Versicherungsmakler in der Regel eine Dokumentation über die Kundenwünsche und die vorgeschlagenen Konzepte. Verzichtet der Kunde auf diese Dokumentation, muss eine Information über mögliche Nachteile schriftlich erteilt werden.
Mit einer Maklervollmacht legitimiert der Kunde den Makler, dass er beispielsweise gegenüber den Versicherern als Sachwalter seines Kunden auftritt. So kann der Makler im Mandantenauftrag beispielsweise eine Schadensregulierung melden oder eine Versicherung kündigen.

Oft werden Maklerverträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen. Der Makler gewinnt so einen Überblick über bestehende Verträge, hilft Über- oder Unterversicherung zu vermeiden und ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Versicherungen.

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Die Vergütung des Maklers

Der Versicherungsmakler wird als Versicherungsvermittler lediglich für eine erfolgreiche Vermittlung eines Vertrags vergütet. Die Beratung gilt als kostenfreie Nebenleistung ohne Rechnungsstellung, die tatsächliche Vermittlung ist die Hauptleistung. Bei Unternehmern ist eine Beratung gegen Honorar möglich, beispielsweise bei der Prüfung, Vereinbarung oder Änderung von Versicherungsverträgen.

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Welcher Unterschied besteht zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter?

Ein Versicherungsvertreter arbeitet weisungsgebunden. Er vertritt eine bestimmte Versicherungsgesellschaft und berät seine Kunden über deren Produktpalette. Daher ist er nicht in der Lage, auf Produkte anderer Versicherungen zurückgreifen, auch wenn sie günstiger wären. Er kann nur in einem festgelegten Spektrum arbeiten und ist auf seine Versicherungsgesellschaft festgelegt.

Ein Versicherungsmakler dagegen arbeitet unabhängig von einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. Er engagiert sich ausschließlich im Auftrag des Kunden. Er fungiert als sogenannter treuhänderähnlicher Sachwalter. Er ist verpflichtet, die Vielfalt der Tarife und die Bedingungen der unterschiedlichen Produkte zu überblicken. So kann er die ganze Breite des Versicherungs- und Finanzmarktes berücksichtigen. Er ist verpflichtet, die günstigsten Optionen aufzuspüren, die von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften auf dem Markt sind. Versicherungsmakler bieten daher oft mehrere Angebote zur Wahl an. Sie sind verpflichtet, jederzeit das passendste Produkt aus den vielen Varianten der unterschiedlichen Versicherungen herauszufiltern. Damit profitieren Kunden von maßgeschneiderten Finanz- und Versicherungsprodukten, sofern der Makler seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Ihre Entlohnung beziehen Versicherungsmakler im Allgemeinen lediglich aus der Vermittlungsgebühr für die Versicherungsverträge, die nach der Beratung abgeschlossen werden.

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