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Ehevertrag in Würzburg - ein wichtiges Thema im Familienrecht
Wer vor den Altar tritt, möchte sich nicht mit dem Gedanken einer Scheidung beschäftigen. Und dennoch zeigen es die Statistiken, dass viele Ehen wieder geschieden werden. Dies kann natürlich auch der Fachanwalt für Familienrecht nicht ändern. Allerdings haben die hoch spezialisierten Anwälte ein effizientes Mittel, dass zur emotionalen Belastung durch die Scheidung nicht noch der Streit um Geld und Immobilien entbrennt: den Ehevertrag.
Das Wichtigste rund um den Ehevertrag in Würzburg haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt. Bei individuellen Fragen empfehlen wir Ihnen einen ausführlichen Beratungstermin in unserer Würzburger Kanzlei.
Gesetzliche Grundlage: BGB
Das Wesen des Ehevertrags ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Gleich der erste Abschnitt von § 1408 BGB enthält die beiden wichtigsten Informationen für die Eheleute, die als Vertragspartner fungieren. Zum einen wird definiert, dass der Ehevertrag das rechtliche Mittel ist, mit dem ein Paar seine güterrechtlichen Verhältnisse festlegen kann. Zum anderen – und das wissen viele unserer Mandanten bis zur Aufklärung durch unsere Fachanwälte für Familienrecht nicht – kann ein Ehevertrag in Würzburg auch noch nach der Eheschließung geschlossen werden. Wir beraten Sie sowohl vor als auch nach dem Ja-Wort, ob sich für Sie diese Vertragsform zum Regeln Ihrer Besitzverhältnisse lohnt.
Die Rechtslage ohne den Ehevertrag in Würzburg
Man unterscheidet drei grundsätzliche Varianten, mit denen das Vermögen von Eheleuten behandelt werden kann: die Gütertrennung und die Zugewinngemeinschaft und die Gütergemeinschaft. Die Bezeichnungen sagen bereits aus, wie im Fall einer Scheidung das Vermögen verteilt wird. Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner das, was er mit in die Ehe gebracht und was im Laufe der Ehe sein alleiniges Eigentum geworden ist. Gemeinsames Vermögen ist auseinanderzusetzen.
Bei der Zugewinngemeinschaft wird dagegen für jeden Ehegatten separat ermittelt, in welcher Höhe sein Vermögen während der Ehezeit einen Zugewinn erfahren hat. Derjenige Ehegatte, dessen Zugewinn den des anderen übersteigt, hat dem anderen einen Ausgleich in Höhe der Hälfte des überschießenden Betrages zu zahlen.
Bei der Gütergemeinschaft erwerben die Ehegatten – abgesehen von den gesetzlich normierten Ausnahmen und Regelungen – bei allen Anschaffungen gemeinsames Eigentum und zwar unabhängig davon, auf wessen Namen die Anschaffung getätigt wurde. Im Scheidungsfall ist die Gütergemeinschaft – in der Regel sehr aufwändig – auseinanderzusetzen.
Fakt ist: Wenn Sie keinen Ehevertrag abschließen, gilt ab der Eheschließung der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Ehevertrag in Würzburg: Das sind die Vorteile
Allgemein lohnt sich der Ehevertrag natürlich, weil er die Belastungen bei Scheidungsverfahren durch seine klaren Regelungen minimiert. Konkret sind Eheverträge insbesondere bei unterschiedlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen sowie bei Eheschließungen in höherem Alter empfehlenswert. Auch spezielle Regelungen zum Versorgungsausgleich und Unterhalt sind in dieses Vertragswerk komfortabel integrierbar. Idealerweise konzipieren Sie den Ehevertrag in Würzburg mit Unterstützung durch den Rechtsanwalt vor der Eheschließung und nicht erst, wenn Streitigkeiten das Eheverhältnis beeinträchtigen.
Notarielle Beurkundung erforderlich
In unserer Kanzlei erhalten Sie eine fachlich wie menschlich hochwertige Beratung zu Ihrem Ehevertrag. Gemeinsam erarbeiten wir die Lösung, die für Sie beide optimal ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung durch den Notar wird damit ideal vorbereitet.
Start für den bestmöglich passenden Ehevertrag in Würzburg ist in unserer Kanzlei die Erstberatung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht. Vereinbaren Sie dazu einen Termin für eine Erstberatung. Wir nehmen uns gerne und ausreichend Zeit. Wir freuen uns über Ihr Interesse!